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Schulbegleitung beantragen – Schritt für Schritt zum Ziel

Der Antragsprozess für Schulbegleitung kann komplex sein. Wir erklären Ihnen, wer Anspruch hat, welche Unterlagen Sie benötigen und wie der Antrag beim Jugendamt abläuft – und begleiten Sie auf Wunsch durch den gesamten Prozess.

Wer hat Anspruch auf Schulbegleitung?

§ 35a SGB VIII – Seelische Behinderung

Kinder, deren seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate beeinträchtigt ist. Häufige Diagnosen: Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, emotionale Störungen, Angststörungen.

§ 99 SGB IX – Körperliche/Geistige Behinderung

Kinder mit einer anerkannten körperlichen oder geistigen Behinderung, die Unterstützung im Schulalltag benötigen. Kostenträger ist in NRW der LVR oder LWL.

Voraussetzungen im Überblick

Ärztliche Diagnose, nachgewiesener Schulbesuch, Bedarf an personeller Unterstützung im Unterricht. Eine Förderschule ist keine Voraussetzung – auch Regelschulen erhalten Schulbegleitung.

So beantragen Sie Schulbegleitung – Schritt für Schritt

1
Diagnose einholen

Lassen Sie Ihr Kind von einem Kinderarzt, Kinder- und Jugendpsychiater oder Psychologen untersuchen. Das Gutachten ist die Grundlage für den Antrag.

2
Schule einbeziehen

Sprechen Sie mit der Schulleitung und dem Klassenlehrer. Die Schule erstellt in der Regel einen Bericht über den Unterstützungsbedarf Ihres Kindes im Schulalltag.

3
Träger kontaktieren

Kontaktieren Sie School Buddies für eine kostenlose Erstberatung. Wir klären gemeinsam mit Ihnen, welche Stelle für den Antrag zuständig ist.

4
Antrag stellen

Reichen Sie den Antrag auf Eingliederungshilfe beim zuständigen Jugendamt oder beim LVR/LWL ein – mit allen erforderlichen Unterlagen. Wir helfen Ihnen dabei.

5
Bewilligung abwarten

Das Amt prüft den Antrag und entscheidet. Bei Bedarf können Widersprüche eingelegt werden. School Buddies begleitet Sie auch in diesem Schritt.

6
Schulbegleitung starten

Nach Bewilligung wählen wir gemeinsam mit Ihnen eine geeignete Begleitperson aus und stimmen den Start mit der Schule ab. Die Begleitung beginnt.

Häufige Fragen zum Antragsprozess

Wer hat Anspruch auf Schulbegleitung?

Kinder und Jugendliche mit einer anerkannten Behinderung oder Entwicklungsstörung können Schulbegleitung beantragen, wenn sie ohne Unterstützung nicht am Schulunterricht teilnehmen können. Häufige Diagnosen: Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, emotionale Entwicklungsstörungen, körperliche Behinderungen.

Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?

In der Regel werden benötigt: ärztliches Attest oder psychologisches Gutachten zur Diagnose, Schulbericht über den Unterstützungsbedarf, ausgefüllter Antrag auf Eingliederungshilfe beim zuständigen Jugendamt sowie ggf. Stellungnahmen von Therapeuten. School Buddies hilft Ihnen bei der Zusammenstellung.

Wer ist für den Antrag zuständig – Jugendamt oder Sozialamt?

Bei seelischer Behinderung (z.B. Autismus nach § 35a SGB VIII) ist das Jugendamt zuständig. Bei körperlicher oder geistiger Behinderung (§ 99 SGB IX) ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) der Ansprechpartner. In NRW sind dies die zentralen Kostenträger.

Wie lange dauert die Bewilligung?

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Jugendamt und Vollständigkeit der Unterlagen. Sie kann zwischen 4 Wochen und mehreren Monaten betragen. Mit vollständigen Unterlagen und einer klaren Begründung kann der Prozess beschleunigt werden. School Buddies unterstützt Sie dabei.

Was kostet Schulbegleitung und wer zahlt?

Für Familien entstehen keine Kosten. Die Schulbegleitung wird vollständig vom Jugendamt, Sozialamt oder dem LVR/LWL finanziert. Sie müssen lediglich den Antrag stellen und die Bewilligung abwarten – dann können wir mit der Begleitung beginnen.

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