Zum Hauptinhalt springen

Schulbegleitung im Kreis Düren – Individuelle Begleitung für Ihr Kind

School Buddies begleitet Kinder mit Autismus, ADHS und Entwicklungsbesonderheiten in Düren, Jülich, Linnich und dem gesamten Kreis Düren – professionell, strukturiert und empathisch.

Unser Einsatzgebiet im Kreis Düren

Schulbegleitung in allen Kreiskommunen

Der Kreis Düren ist eine Region mit vielfältiger Schullandschaft – von städtischen Schulen in Düren und Jülich bis zu ländlichen Schulen in Hürtgenwald oder Nideggen. Wir passen unsere Begleitung an die jeweilige Schulstruktur und die individuellen Bedürfnisse Ihres Kindes an.

Düren
Jülich
Linnich
Aldenhoven
Niederzier
Merzenich
Kreuzau
Nideggen
Heimbach
Hürtgenwald

Häufige Fragen

In welchen Gemeinden im Kreis Düren bieten Sie Schulbegleitung an?

Wir sind im gesamten Kreis Düren aktiv: in Düren, Jülich, Linnich, Aldenhoven, Niederzier, Merzenich, Kreuzau, Nideggen, Heimbach, Hürtgenwald und den weiteren Kreiskommunen.

Wer ist im Kreis Düren für den Antrag auf Schulbegleitung zuständig?

Im Kreis Düren ist das Jugendamt des Kreises Düren der Ansprechpartner für die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII. Für Leistungen nach SGB IX ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR) zuständig. School Buddies berät Sie kostenlos zu Ihrem Fall.

Begleiten Sie auch Kinder auf dem Schulweg im Kreis Düren?

In einigen Fällen umfasst die bewilligte Schulbegleitung auch den Schulweg. Dies ist abhängig von der individuellen Bewilligung durch den Kostenträger. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Leistungen im Rahmen Ihrer Bewilligung möglich sind.

Wie schnell kann eine Schulbegleitung im Kreis Düren starten?

Nach Bewilligung durch den Kostenträger bemühen wir uns um einen zeitnahen Start. Im Kreis Düren, der an die Landkreise Aachen und Euskirchen angrenzt, sind wir gut vernetzt und können schnell Fachkräfte einsetzen.

Welche Schulformen werden im Kreis Düren betreut?

Wir begleiten an Grundschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Realschulen und Förderschulen. Auch an Berufskollegs können unsere Schulbegleiter:innen eingesetzt werden, sofern eine entsprechende Bewilligung vorliegt.